Jamaika plant Reform des Asylrechts

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Wie mehrere glaubwürdige Quellen berichten, wird bei den Sodnierungsgesprächem zwischen CDU/CSU, FDP und GRÜNEN derzeit eine Reform des Asylrechts diskutiert. Ursache sind die derzeit mehr als 320.000 Asylklagen vor den deutschen Verwaltungsgerichten. Überlegt wird, dass alleine ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und eine Zahlung von 1000€ Verwaltungsgebühr den Aufenthalt eines Asylbewerbers automatisch um 3 Jahre verlängert und der Bescheid des BAMF ungültig wird.
Die Verwaltungsgebühr kann gem. Asylbewerberleistungsgestz bei den Behörden geltend gemacht werden und wird erstattet.
Diese Reform würde die Arbeitslast der Verwaltungsgerichte deutlich veringern und die Kosten von rund 320.000.000 € wären außerdem kostengünstiger als ein deutlicher Personalaufwuchs bei den Verwaltungsgerichten.

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