Corona-Testanbieter bekommen ab September noch weniger Geld

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Corona-Testanbieter bekommen ab September noch weniger Geld

Stand: 03.08.2021 21:10 Uhr

Zuletzt stand der Verdacht auf Testbetrug in großem Stil im Raum: Nun hat das Gesundheitsministerium beschlossen, die Vergütung für Schnelltests zu senken. Ab den 01. September bekommen Betreiber von Teststationen deutlich weniger Geld, das beschloss die Bundesregierung.

Die Betreiber von Corona-Testzentren können ab kommenden Monat nicht mehr so viel Geld pro durchgeführtem Test abrechnen wie bisher. Grundlage für die Anpassung ist eine Neufassung der Testverordnung, die das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat.

Für das Durchführen eines Corona-Tests kann ein Betreiber zum einen die Sachkosten abrechnen, also die Kosten, um die Schnelltests zu kaufen. Zum anderen konnte er die Dienstleistung des Testens an sich in Rechnung stellen.


Maximal noch 3,50 Euro pro durchgeführtem Test. Pro Test machten das bisher bis zu sechs Euro an Sachkosten. Hinzu kamen, je nachdem, ob es sich um einen ärztlichen oder privaten Betreiber der Teststelle handelt, 15 beziehungsweise zwölf Euro für die Dienstleistung.

Die neue Testverordnung sieht vor, diese Kosten an "Marktniveau" anzupassen: In Zahlen bedeutet das, dass ein Betreiber ab dem 1. September maximal 1,50 Euro für den Einkauf eines Tests und höchstens zwei Euro für die Entnahme des Abstrichs abrechnen kann.


Striktere Kontrollen - auch direkt in den Teststellen

Neben dem Kostenpunkt sieht die Testverordnung außerdem schärfe Kontrollen vor. Die können auch rückwirkend bis zum Jahresbeginn durchgeführt werden. Verantwortlich dafür sind die Kassenärztlichen Vereinigungen, die auch für die Abrechnungen der Teststellen-Betreiber zuständig sind. Die Vereinigungen können aber auch auf die Unterstützung durch "geeignete Dritte" zurückgreifen, beispielsweise Wirtschaftsprüfer. Die Kontrollen können auch stichprobenartig vor Ort durchgeführt werden.

Generelle Beauftragungen von Teststellen, wie sie bislang durch sogenannte Allgemeinverfügungen möglich waren, soll es nicht mehr geben. Gesundheitsämter sollen die Stellen nur noch einzeln beauftragen können.

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