Allergenkennzeichnung nun auch bei privaten Grillfesten Pflicht!

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Brüssel - Rechtzeitig zum Beginn der diesjährigen Grillsaison tritt nun ab 1.04.2018 eine neu EU-Richtlinie in Kraft, die vorschreibt, dass auch private Veranstalter von Grillfesten mit Teilnehmern ausserhalb des gemeinsamen Haushaltes nun innerhalb der EU verpflichtet sind, für Ihre Gäste alle Allergene beim verwendeten Grillgut zu kennzeichnen bzw. für jedermann ersichtlich auszuhängen. Das gilt auch für angebotene Beilagen wie Salate, Saucen oder Dips. Alternativ kann auch ein von der EU als Dokument zur Verfügung gestellter Haftungsausschluss von jeden Gast unterzeichnet werden, dass der Gastgeber nicht für etwaige Allergien seiner Gäste haftet. Unklar ist man sich noch innerhalb der EU bei der Umsetzung dieses neuen Gesetzes, aber die deutsche Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Frau Dr. Giffey hat schon angekündigt, dass Sie sich vorstellen kann, die Exekutive bei auffälligem Grillgeruch oder Rauch im Zuge ihrer Streifentätigkeit, stichprobenartig Überprüfungen bei diversen privaten Grillfesten durchführen zu lassen, damit man auch sicherstellen kann, dass die neue EU-Richtlinie eingehalten wird. Ähnliche Ansätze hörte man auch aus den zuständigen Ministerien anderer EU-Länder wie Frankreich, Belgien und Österreich.

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