Bundesgerichtshof zu Verpflichtungen für Weihnachtsumtrunk im Mandragora
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Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass jeder Bochumer an Heiligabend -nach dem Feste im familiären Kreis - verpflichtet ist, sich im Mandragora mit seinen Liebsten kräftig weihnachtlich die Rüstung zu verbiegen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Freude der Freunde, und dem alljährlichen Beisammensein.
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