Deutsche Bahn AG verhängt Zugverbot gegen 18-jährigen Österreicher

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Deutsche Bahn AG verhängt Zugverbot gegen 18-jährigen Österreicher

Berlin, 1. April 2024

In einer beispiellosen Entscheidung hat die Deutsche Bahn AG einem 18-jährigen Österreicher ein lebenslanges Zugverbot erteilt. Die Gründe für diese drastische Maßnahme sind schockierend.

Führerstand-Abenteuer und illegale Zugänge
Der junge Mann, dessen Identität aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht wird, geriet erstmals in den Fokus der Bahn, als er sich unbefugt im Führerstand eines Zuges auf deutschem Gebiet aufhielt. Ein aufmerksamer Passagier meldete den Vorfall, der daraufhin von der Bahn untersucht wurde. Doch das war nur der Anfang.

Der Österreicher verschaffte sich auch illegalen Zugang zum internen System der Bahn, dem Reise-Informations-System (RIS). Dieses System enthält vertrauliche Informationen über Fahrpläne, Zugbewegungen und andere betriebliche Details. Der junge Mann nutzte den Zugang nicht nur für persönliche Zwecke, sondern gab ihn auch weiter. Es ist unklar, wie viele Personen von diesem illegalen Zugang profitierten.

Gewalt gegen Zugpersonal und unerlaubte Fragen
Neben diesen technischen Verstößen zeigte der 18-Jährige auch ein bedenkliches Verhalten gegenüber dem Zugpersonal. Er war wiederholt gewalttätig und belästigte andere Fahrgäste. Doch das war noch nicht alles. Der junge Mann stellte dem Zugpersonal unerlaubte Fragen, die über das übliche Maß hinausgingen. Er erkundigte sich nach Diensthandys, DB-Kleidung und sogar nach dem Zugang zu den Mitarbeiterkantinen. Diese ungewöhnlichen Anfragen alarmierten die Bahn.

Drastische Maßnahme
Die Deutsche Bahn AG sieht sich daher gezwungen, ein lebenslanges Zugverbot gegen den 18-jährigen Österreicher zu verhängen. Diebstahl von Dienstgeheimnissen und ungebührliches Verhalten sind keine Bagatellen, so ein Sprecher der Bahn. Wir müssen die Sicherheit unserer Fahrgäste und Mitarbeiter gewährleisten.

Der junge Mann hat nun die Wahl, entweder auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen oder sich an die Auflagen des Zugverbots zu halten. Die Entscheidung der Bahn ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Quelle: Deutsche Bahn AG

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