Nachrichten: Die Anwesenheit des Kindes in der Schule, reicht als Einwilligung zur Impfung

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Nachrichten: Die Anwesenheit des Kindes in der Schule, reicht als Einwilligung zur Impfung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt in einem Strategie Papier, das die bloße Anwesenheit des Kindes (zwischen dem 6. Und 17. Lebensjahr) als Einwilligung zu einer Impfung angesehen wird.
In der Folge gilt die physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen, mit oder ohne begleitenden Elternteil bei der Impfsitzung, als Einverständniserklärung

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